Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Donnerstag, 23.10.2014

Presseverleger kapitulieren vorerst vor Google

Über die VG Media haben die meisten Presseverleger Google eine „Gratiseinwilligung“ erteilt, in seinen Suchergebnissen auch kurze Textausschnitte („Snippets“) sowie Bildern anzuzeigen. Die „Kapitulationserklärung“ –

Über die VG Media haben die meisten Presseverleger Google eine „Gratiseinwilligung“ erteilt, in seinen Suchergebnissen auch kurze Textausschnitte („Snippets“) sowie Bildern anzuzeigen.
Die „Kapitulationserklärung“ – so DWDL.de – erfolgte wenige Stunden bevor Google seine Ankündigung umsetzen wollte, ab dem 23. Oktober bei Onlineartikeln von Verlagen, die von der VG Media vertreten werden, nur noch die Überschrift in seinen Suchergebnissen anzuzeigen (siehe News vom 10. Oktober 2014).
Die überwiegende Zahl der Presseverleger hätten die VG Media gebeten, „eine widerrufliche ‚Gratiseinwilligung’ in die unentgeltliche Nutzung ihrer Presseerzeugnisse zu erklären“, heißt es in einer Pressemitteilung der Verwertungsgesellschaft. „Die VG-Media-Presseverleger sehen sich angesichts der überwältigenden Marktmacht von Google zu diesem außergewöhnlichen Schritt gezwungen.“ Andernfalls drohten den Verlagen „Umsatzeinbußen, die auch zu weiteren Insolvenzen führen können.“
Zuvor hatte die VG Media nach eigenen Angaben noch versucht, eine „Waffenruhe“ mit dem US-Konzern bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundeskartellamtes zu erreichen, die auch Google beantragt hatte (siehe News vom 20. Oktober 2014). Diesen Aufruf habe Google aber am Mittag des 22. Oktobers abgelehnt, so die VG Media.
Die VG Media hält das Vorgehen Googles für kartellrechtswidrig (siehe News vom 17. Oktober 2014). Zeitgleich hatte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, bei den Medientagen München allerdings erklärt, dass das Amt die Angelegenheit zwar prüfen werde, aber – so zitiert bei Horizont: „Die kartellrechtlichen Möglichkeiten sehe ich nicht.“ Er selbst glaube nicht an den Erfolg des Leistungsschutzrechts. Mundt: „Es gibt wohl niemanden, der behauptet, das Leistungsschutzgesetz sei gut formuliert.“
Update: Golem berichtet, dass nicht alle Presseverleger der VG Media vollständig kapituliert hätten. Der Verlag Axel Springer etwa geht einen Sonderweg. Zwar erteilt der Konzern für Bild.de eine „Gratiseinwilligung“, nicht jedoch für seine Angebote Welt.de, Computerbild.de, Sportbild.de sowie Autobild.de. Deren Artikel werden deshalb künftig bei Google nur noch mit Überschriften angezeigt werden. Nach einer ersten Analyse der Online-Beratungsagentur Takevalue sei daraufhin die Reichweite von Welt.de bei Google News eingebrochen, während die von Bild.de dagegen stabil geblieben sei, berichtet Horizont.

Pressekontakt: info@urheber.info