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Diskurs

Montag, 15.09.2014

Leistungsschutzrecht: T-Online und 1&1 listen Presseverlage aus

Die Webportale von Web.de, GMX oder T-Online haben Onlineartikel von Presseverlagen aus ihrer Newssuche herausgenommen, die in der VG Media organisiert sind, um Ansprüche aus dem Presse-Leistungsschutzrecht geltend zu machen. Betroffen von der Auslistung sind die Webangebote...

Die Webportale von Web.de, GMX oder T-Online haben Onlineartikel von Presseverlagen aus ihrer Newssuche herausgenommen, die in der VG Media organisiert sind, um Ansprüche aus dem Presse-Leistungsschutzrecht geltend zu machen.
Betroffen von der Auslistung sind die Webangebote beispielsweise von Bild,de, Welt.de, Express.de, Abendblatt.de, rp-online.de, bunte.de, mopo.de und derwesten.de bereits seit dem 1. August, berichtete zuerst Stefan Niggemeier hat in seinem Blog.
Die Verwertungsgesellschaft Media hatte sich im Juli an die „Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes als erster zivilrechtlicher Instanz” gewandt, um gegen Yahoo und 1&1 die „Zahlung einer angemessenen Vergütung für die Verwertung der Presseleistungsschutzrechte der Verleger” rechtlich durchzusetzen (siehe News vom 2. Juli 2014). Davor hatte die VG Media denselben Schritt erstmals gegen Internetkonzern Google eingeleitet (siehe News vom 18. Juni 2014).
Yahoo hat mittlerweile Verfassungsbeschwerde gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverleger eingereicht (siehe News vom 4. August 2014), die anderen Portale reagierten jetzt mit Auslistung. Wirklich schmerzhaft wäre es für die betroffenen Verlage allerdings, wenn sie beim Markführer Google ausgelistet würden. Der US-Konzern hatte als Reaktion auf das Inkrafttreten des Presse-Leistungsschutzrecht am 1. August 2013 aber zeitgleich eine Opt-In-Lösung für seinen Dienst Google News eingeführt (siehe News vom 24. Juni 2013). Kürzlich war eine Kartellbeschwerde von Verlagen dagegen gescheitert (siehe News vom 23. August 2014).
„Die VG Media macht für die von ihr vertretenen Presseverleger Ansprüche nach dem sog. Leistungsschutzrecht geltend“, begründete 1&1-Sprecher Jörg Fries-Lammert die Auslistung gegenüber Niggemeier. „Wir sind überzeugt, dass diese Forderungen unbegründet sind. Lediglich vorsorglich haben wir uns entschlossen, hiervon betroffene Angebote auszulisten.“ Auch die Deutsche Telekom begründete laut Niggemeier ihr Vorgehen mit der gescheiterten Einigung mit der VG Media: „Die Deutsche Telekom hat sich daher – bis auf Weiteres – entschlossen, ab Ende Juli 2014 die entsprechenden Suchergebnisse auf ihren Portalen so darstellen zu lassen, dass sie eindeutig nicht unter das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse der von der VG Media vertretenen Presseverlage fallen.“

Pressekontakt: info@urheber.info