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Diskurs

Mittwoch, 11.06.2014

Vergütungsregeln für Drehbuchautoren bei ProSiebenSat.1

Der Verband Deutscher Drehbuchautoren und ProSiebenSat.1 TV Deutschland haben sich auf gemeinsame Vergütungsregeln geeinigt. Die gemeinsamen Vergütungsregeln wurden am 3. Juni 2014 von den Beteiligten unterzeichnet und treten damit sofort in Kraft, teilt der VDD in seiner

Der Verband Deutscher Drehbuchautoren und ProSiebenSat.1 TV Deutschland haben sich auf gemeinsame Vergütungsregeln geeinigt.
Die gemeinsamen Vergütungsregeln wurden am 3. Juni 2014 von den Beteiligten unterzeichnet und treten damit sofort in Kraft, teilt der VDD in seiner Pressemitteilung mit. Die kollektivvertragliche Vereinbarung, die den besonderen Umständen der Arbeit der Drehbuchautoren Rechnung trägt, gilt für alle Sender der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH (TVD), „die sich damit zu ihrer Branchenverantwortung für die kreativen Filmschaffenden in Deutschland bekennt”.
Zum ersten Mal wird ein Mindesthonorar festgelegt, das eine deutliche Anhebung für fiktionale TV-Movies und -serien sowie für Kino-Koproduktionen der Senderfamilie vorsieht – so für TV-Movies/Reihen-Episoden mit einer Länge von jeweils rund 90 Minuten mindestens 61.000 Euro. Darüber hinaus werden die Autorinnen und Autoren ab einer bestimmten Zuschauerreichweite am Erfolg beteiligt. Neu ist die direkte Beteiligung an Internetaufrufen, die ebenso zur Reichweite gezählt werden. Auch eine Beteiligung an den Auslandsverkäufen gehört zu den vereinbarten Regelungen.
Die 18-seitige Vereinbarung zwischen dem VDD und TVD (Download unten) „legt besonderes Gewicht auf den Arbeitsalltag von Autoren”, hebt der Vorstand des VDD hervor. „So haben wir gerechte Staffelungen des Honorars ebenso vereinbart wie die finanzielle Anerkennung der Leistungen von Serienschöpfern.” Vereinbar wurde außerdem ein neuer Entwicklungstopf in Höhe von 450.000 Euro, durch den die Vertragsparteien gemeinsam die Zukunft von fiktionalen Formaten auf hohem Niveau sichern wollen.

Pressekontakt: info@urheber.info