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Diskurs

Montag, 19.05.2014

WIPO: Kontroverse in der EU um Ausnahmen für Bibliotheken

Die Diskussion um die Erweiterung von Schrankenregelungen im Urheberrecht zugunsten von Wissenschaft und Bildung haben sich die Interessengegensätze zugespitzt. In zwei offenen Briefen von internationalen Urheber- und Rechteinhaberorganisationen einerseits und Bibliotheks- und...

Die Diskussion um die Erweiterung von Schrankenregelungen im Urheberrecht zugunsten von Wissenschaft und Bildung haben sich die Interessengegensätze zugespitzt. In zwei offenen Briefen von internationalen Urheber- und Rechteinhaberorganisationen einerseits und Bibliotheks- und Forschungsverbänden andererseits geht es um das weitere Agieren der WIPO und das Verhandlungsmandat der EU.
Ausgelöst hat die internationalen Aktivitäten die 27. Sitzung des Ständigen Ausschusses für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (SCCR) der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) vom 28. April bis 2. Mai 2014. Nachdem der Marrakesch-Vertrags über urheberrechtliche Schrankenregelungen für Blinde und Sehbehinderte im vorigen Jahr unter Dach und Fach gebracht wurde (siehe zuletzt News vom 14. Mai 2014) und der Rundfunk-Vertrag ( „Broadcasting Treaty”) seit mittlerweilen 16 Jahren verhandelt wird, sind im SCCR nun die Ausnahmen und Beschränkungen für Wissenschaft und Bildung an die Spitze der Agenda gestellt worden (siehe Bericht bei Intellectual Property Watch).
In einem Arbeitsdokument (Working Document) hat einen Gruppe von Länderdelegierten insbesondere der sogenannten Dritten Welt 11 Themen für Beschränkungen und Ausnahmen für Bibliotheken und Archive sowie 24 Themen für Beschränkungen und Ausnahmen für Bildungs-, Lehr- und Forschungseinrichtungen zusammengefasst. Diese textbasierte Diskussion soll letztlich zu einem neuen internationalen WIPO-Urheberrechtsvertrag über Ausnahmen und Beschränkungen für Bibliotheken und Archive, Wissenschaft und Bildung führen.
Der Delegierte der EU im SCCR hat in Genf hingegen den Standpunkt wiederholt, dass die EU und ihre Mitgliedsstaaten nicht bereit seien, „ein rechtsverbindliches Instrument in diesem Bereich zu schaffen”. Im Unterschied zum Marrakesch-Vertrag ließen sich mögliche Probleme zu Aktivitäten der Bibliothek und Archive hier anders lösen. Zunächst sollten solche Ausnahmen erfasst und von den WIPO-Mitgliedstaaten, die sie noch nicht eingeführt haben, in ihren nationalen Rechtsvorschriften eingeführt werden.
In einem offenen Brief an die Europäische Kommission, Rat der Europäischen Union und die Mitglieder des Europäischen Parlaments haben kürzlich 18 Urheberrechtsinhaber Organisationen von Urhebern und Rechteinhaber auf internationaler, regionaler und nationaler Ebene unter Federführung der IFRRO (International Federation of Reproduction Rights Organisations) die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten aufgefordert, das Mandat der EU im Ständigen Ausschuss der WIPO vor der Festlegung auf weitere Arbeiten im Zusammenhang mit Urheberrechtsbeschränkungen und Ausnahmen nochmals klarzustellen. Sinnvoll sei in der WIPO ein Austausch nationaler Erfahrungen und die technische Zusammenarbeit auf der Grundlage des bestehenden internationalen Rahmens des Urheberrecht, während textbasierten Diskussionen über Ausnahmen und Beschränkungen des Urheberrechts die Europäische Union selbst bei der Aktualisierung der europäischen Urheberrechtsgesetze einschränken würde.
Den gegensätzlichen Standpunkt vertreten über 60 europäische und internationale Forschungseinrichtungen, Bibliotheks- und Archiv-Organisationen in einem offenen Brief unter Federführung der IFLA (International Federation of Library Associations and Institutions). Sie zeigen sich enttäuscht über das Auftreten des EU-Vertreters in Genf und fordern die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, die textbasierte Diskussion eines internationalen Instruments für Ausnahmen und Beschränkungen für Bibliotheken und Archive im Urheberrecht im SCCR weiterhin zu gewährleisten”. In diesen Diskussionen solle sich die EU engagiert und konstruktiv beteiligen.
In Deutschland spiegelt sich die internationale Auseinandersetzung teilweise in der derzeitigen Diskussion um die Schaffung einer „Bildungs- und Wissenschaftsschranke” wieder (siehe News vom 2. Mai 2014).

Pressekontakt: info@urheber.info