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Diskurs

Mittwoch, 25.04.2012

Respekt vor der Arbeit - Angemessene Vergütung

„Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit“. Dieser Spruch von Karl Valentin bringt die Lebenssituation von professionellen Künstlern und Autoren auf den Punkt. Bis ein Bild, Buch, Film, Musikstück, Artikel oder welches künstlerische Werk auch immer fertig ist, muss dessen Ur...

„Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit“. Dieser Spruch von Karl Valentin bringt die Lebenssituation von professionellen Künstlern und Autoren auf den Punkt. Bis ein Bild, Buch, Film, Musikstück, Artikel oder welches künstlerische Werk auch immer fertig ist, muss dessen Urheber viel Arbeitszeit, „Gehirnschmalz“ und Kunstfertigkeit aufbringen.

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Genügt es dann endlich den eigenen künstlerischen Ansprüchen, muss sein Wert realisiert werden. Um dies durch- und umzusetzen, bedarf es wieder Zeit und Arbeit.

So vergehen Tage, Wochen und oft auch Monate. In dieser Zeit müssen die Künstlerinnen und Künstler, Autorinnen und Autoren und selbstverständlich auch deren Familien leben. Die Miete muss bezahlt werden, Essen, Kleidung, Versicherungen - kurz alles, was zu einem halbwegs durchschnittlichen europäischen Lebensstandard in diesem Land gehört.

Der durchschnittliche Monatsverdienst einer Ingenieurin liegt zwischen 3.000 und 4.000 Euro, der eines Verkäufers bei 1.300 bis 1.600 Euro. Die Beispiele – je nach Branche – ließen sich beliebig fortsetzen. Nach den Zahlen der Künstlersozialkasse hatte ein Musiker 2010 ein durchschnittliches Monatseinkommen von 935 Euro, ein Worturheber von 1.345 Euro. Es handelt sich hier um professionelle, selbständige Urheber. Die meisten dürften eine qualifizierte Berufsausbildung oder auch ein Studium haben.

2002 wurde nach langen Auseinandersetzungen das Urhebervertragsrecht verabschiedet. Es soll den Urhebern die rechtliche Voraussetzung für eine angemessene Vergütung sichern. In der Begründung zum Gesetzentwurf hieß es seinerzeit: „…das durchschnittliche Jahreseinkommen freischaffender Urheber und ausübender Künstler aus schöpferischer Tätigkeit steht in auffälligem Missverhältnis zu der volkswirtschaftlichen Bedeutung ihrer Arbeit.“ An der prekären Einkommenssituation hat sich seitdem etwas geändert. Aber immer noch nicht ausreichend.

Es ist nach Meinung vieler, die sich freibeuterisch im Netz tummeln, angesagt und schick, sich umsonst oder für welche Flatrate auch immer bei urheberrechtlich geschützten Werken bedienen zu wollen. Das wäre dann wirklich die Quasi-Enteignung der Urheber und entzöge ihnen die Grundlage zum Leben. Damit auch die Möglichkeit, vom Ertrag ihrer Arbeit weiter künstlerisch tätig zu sein. Eine angemessene Vergütung muss gegen existierende Verwerter durchgesetzt werden. Hier besteht Handlungsbedarf auch im Interesse der Nutzer, wenn sie denn in Zukunft noch professionell geschaffene künstlerische Werke und Werte genießen wollen.

Pressekontakt: info@urheber.info