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Diskurs

Montag, 09.10.2006

Qualität in der Bildung nicht mehr gewährleistet

Normalerweise veröffentlicht die "Initiative Urheberrecht" keine Zuschriften. Aber wir machen eine Ausnahme von der Regel, weil der angesprochene Aspekt nicht verdrängt werden soll. Geschrieben hat Michael Schmitt, Justitiar bei der Ernst Klett AG, Stuttgart: " ... b...

Normalerweise veröffentlicht die "Initiative Urheberrecht" keine Zuschriften. Aber wir machen eine Ausnahme von der Regel, weil der angesprochene Aspekt nicht verdrängt werden soll. Geschrieben hat Michael Schmitt, Justitiar bei der Ernst Klett AG, Stuttgart:
" ... bitte vergessen Sie nicht über allen Ärger wegen der geplanten Änderungen in den §§ 54 ff UrhG, dass der geplante § 52b UrhG- Entwurf mindestens genauso bedrohlich ist.
Denn wenn die Bibliotheken - auch Schul- und Unibibliotheken über Ziff. 9. der Gegenäußerun der Bundesregierung zu BR-Drd. 257/06 - alle möglichen Werke unbeschränkt digital zur Verfügung stellen dürfen, um die öffentliche Hand finanziell zu entlasten, müssen Sie über Geräteabgaben gar nicht mehr nachdenken.
Bei der Vielzahl der durch das BMJ geschaffenen "Baustellen" gerät dies mehr und mehr in den Hintergrund. Jedoch sind durch diese geplante Regelung des § 52b UrhG-Entwurf Autoren, deren Verlage, deren Mitarbeiter, deren freie Mitarbeiter, die externen Unternehmen wie z.B. Druckereien ganz erheblich betroffen.
Es geht da nicht mehr um die bösen, ausbeutenden Verwerter, es geht um die Kreativen, deren Leistungen, Arbeitsplätze und ( das betrifft uns hier ) die zukünftige Qualität in der Bildung, die ohne die Bildungsmedienmacher nicht mehr gewährleistet ist."

Pressekontakt: info@urheber.info