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Diskurs

Montag, 15.05.2006

Presseerklärung von GEMA und ver.di zum "urheberfeindlichen Gesetzentwurf"

Die GEMA und ver.di fordern den Bundesrat in einer gemeinsamen Presseerklärun...

Die GEMA und ver.di fordern den Bundesrat in einer gemeinsamen Presseerklärung eindringlich auf, den "urheberfeindlichen Gesetzentwurf" zurückzuweisen. "Korb 2" soll bekanntlich am 19. Mai von der Länderkammer beraten werden. Die beiden Organisationen erwarten, dass der Bundesrat den "Musikautoren und Kulturschaffenden in Deutschland zu ihrem Recht verhilft und sich gegen eine Aushöhlung des bewährten Urheberschutzes ausspricht". Die Regelungen, die der Regierungsentwurf insbesondere bei Vergütungen für private Vervielfältigungen vorsieht, würden zu massiven Einkommenseinbußen für alle Urheberinnen führen.
Auch die Berufsverbände der in der GEMA zusammengeschlossenen Komponisten, Textautoren und Musikverleger verlangen eine Korrektur. Vor allem bei den Vergütungen für die private Vervielfältigung müsse eine Aushöhlung des Urheberschutzes verhindert werden. Der Deutsche Komponistenverband sieht mit dem Entwurf die soziale Existenz vieler Musiker- und Komponistenkolleginnen gefährdet: "Die Kreativität der Musikurheber ist die Grundlage unseres Musiklebens. Sie muss geschützt und angemessen entlohnt werden.“
Der DJV, der ebenfalls eine ausführliche Stellungnahme zum Regierungsentwurf abgegeben hat, sieht die "Eigentumsposition der Urheber nachhaltig in Frage" gestellt und erinnert den Gesetzgeber an seine originäre Aufgabe: nämlich seine "Gestaltungsfreiheit darauf zu richten, den besonders ausgeprägten Schutz des Eigenstums" ... zu wahren und nicht – umgekehrt – diese Position zu schwächen.

djv_stn_korb-ii.pdf (pdf, 354.15 KB)

Pressekontakt: info@urheber.info