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Diskurs

Freitag, 10.03.2006

Bundesrat gegen Kürzungen beim Folgerecht

In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf zur Anpassung des Folgerechts an die EU-Richtlinie hat der Bundesrat gefordert, die Kürzungen, die nicht von der Richtlinie vorgegeben sind, wenigstens zeitlich bis zum 31.12.2009 zu befristen. Damit wendet sich...

In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf zur Anpassung des Folgerechts an die EU-Richtlinie hat der Bundesrat gefordert, die Kürzungen, die nicht von der Richtlinie vorgegeben sind, wenigstens zeitlich bis zum 31.12.2009 zu befristen. Damit wendet sich den Bundesrat gegen Kürzungen beim Folgerecht, die dem deutschen Gesetzgeber von der Richtlinie nicht vorgegeben sind, aber die Bundesregierung vornehmen will, um „neue Chancen für den deutschen Kunstmarkt“ (PM des BMJ vom 25.01.06) zu schaffen – auf Kosten der bildenden Künstler! Der Bundesrat will der Prognose nicht trauen, durch den Wegfall von Wettbewerbsverzerrungen im europäischen Markt und durch Folgerechtseinnahmen aus Ländern, die bislang kein Folgerecht kannten, würden die Einbußen der Künstlerinnen und Künstler ausgeglichen. Deshalb soll über die Regelung erneut entscheiden werden, wenn Zahlen vorliegen. Die Zweifel des Bundesrats sind berechtigt: Es ist eher unwahrscheinlich, dass bei Kunstwerken, die unter 50.000 Euro weiterverkauft werden, erhebliche Einnahmen im Ausland anfallen.

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