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Diskurs

Donnerstag, 01.02.2018

Drehbuchautoren und Regisseure: Recht auf Online-Vergütung

126 bekannte Drehbuchautoren und Regisseure aus ganz Europa und ihre Dachverbände fordern das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission auf, ein unverzichtbares Recht auf anteilige Vergütung für audiovisuelle Urheber für die Nutzung ihrer Filme ...

126 bekannte Drehbuchautoren und Regisseure aus ganz Europa und ihre Dachverbände fordern das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission auf, ein unverzichtbares Recht auf anteilige Vergütung für audiovisuelle Urheber für die Nutzung ihrer Filme auf Online-Plattformen in der neuen Urheberrechtsrichtlinie zu verankern.
„Es ist Zeit zu handeln“, heißt es in der Petition, denn „heute erhalten die meisten europäischen Drehbuchautoren und Regisseure keine Vergütung, wenn ihre Filme und Serien auf digitalen Plattformen in Europa gesehen werden“. Gründe hierfür seien der fehlende Anspruch auf eine angemessene Vergütung für Urheber in der Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten, unfaire Vertragsklauseln und undurchsichtige Vertragspraktiken in der „Wertschöpfungskette“. Die Drehbuchautoren und Regisseure – unterstützt von den Dachverbänden FERA, FSE und SAA – fordern das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission auf, in der Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt „ein unverzichtbares Recht auf anteilige Vergütung der Urheber“ zu verankern, die direkt aus dem Abruf auf On-Demand-Plattformen an Verwertungsgesellschaften, die die audiovisuelle Urheber vertreten, fließen soll.
Über den Entwurf der EU-Urheberrechtsrichtlinie wird derzeit zwischen den Mitgliedstaaten und im Europäischen Parlament verhandelt. Die Abstimmung im Rechtsausschuss ist am 27. März 2018 geplant (siehe News vom 24. Januar 2018). Sie dürfte entscheidend dafür sein, ob die Forderung der audiovisuellen Urheber in der Richtlinie verankert wird. Im Rat der EU wird derzeit im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) ein Konsens gesucht (siehe News vom 22. Januar 2018).
In einigen Länder in der EU wie Frankreich oder Italien gibt es dieses Recht bereits, „was beweist, dass es möglich ist und die audiovisuelle Verwertungskette nicht behindert oder erschwert“, erläutert SAA-Geschäftsführerin Cécile Despringre in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Die Society of Audiovisual Authors (SAA), zu der sich 31 Verwertungsgesellschaften aus 23 europäischen Ländern zusammengeschlossen haben, hatte ihren Vorschlag für ein europäisches Vergütungsrecht für Urheber von audiovisuellen Werken bereits 2016 in die politische Diskussion in der EU eingebracht (siehe News vom 22. Januar 2016).
Wegen der schwachen Verhandlungsposition der freiberuflichen Urheber seien kollektive Verhandlungen unerlässlich, „damit sie letztendlich von dem Erfolg ihrer Werke online profitieren“, so Pauline Durand-Vialle, Geschäftsführerin der Federation of European Film Directors (FERA). Da die audiovisuelle Urheber bisher „von der Ausbeutung ihrer kreativen Arbeit online abgeschnitten sind“, könne nun die EU mit der Urheberrechtsrichtlinie eine Schlüsselrolle gegen den Verlust von kultureller Kreativität und bei der Förderung ihrer Talente spielen“, sagte David Kavanagh, Geschäftsführer der Federation of Screenwriters in Europe (FSE).

Pressekontakt: info@urheber.info