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Diskurs

Mittwoch, 17.01.2018

EU-Richtlinie: Ini-Stellungnahme zu JURI-Kompromissen

Der Zeitplan bei der Beschlussfassung über den Richtlinienentwurf zum „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ ist ins Rutschen gekommen, sowohl im Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments wie auch im Rat der EU. Mit einer Stellungnahme zur gegenwärtigen Diskussion um...

Der Zeitplan bei der Beschlussfassung über den Richtlinienentwurf zum „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ ist ins Rutschen gekommen, sowohl im Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments wie auch im Rat der EU. Mit einer Stellungnahme zur gegenwärtigen Diskussion um Artikel 14 hat sich die Initiative Urheberrecht nun an relevante Mitglieder des Europäischen Parlaments gewandt.
Eigentlich hätte die mehrfach verschobene Abstimmung über die Richtlinie im Rechtsausschuss am 10. Dezember 2017 über die Bühne gehen sollen. Dann hieß es, die Abstimmung solle voraussichtlich am 25. Januar 2018 stattfinden (siehe News vom 28. November 2017). Doch Anfang Dezember nannte der neue Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die Richtlinie, Axel Voss von der konservativen Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), den März 2018 (siehe News vom 8. Dezember 2017).
Voss ist es bisher nicht gelungen, einen Konsens über seinen neuen Berichtsentwurf und die Kompromissänderungsanträge mit den wichtigsten Schattenberichterstattern der Fraktionen zu finden. Derzeit wird in kleinem Kreise über die für Urheber und darstellende Künstler besonders wichtigen urhebervertragsrechtlichen Artikel 14 bis 16 diskutiert. Hierzu liegen Entwürfe von Kompromissvorschlägen vom 1. Dezember 2017, 8. und 16. Januar 2018 vor (Download: „Draft compromise amendments on Chapter 3" (Version 3 – 16.01.2018).
Die Initiative Urheberrecht hat sich mit diesen Papieren befasst und eine Stellungnahme verfasst, die an relevante Mitglieder des Europäischen Parlaments gesandt wurde (Download unten). Grundsätzlich werden die Änderungen begrüßt. Ausgehend vom Kommissionsentwurf gibt es Änderungsvorschläge, die für die Urheber und Künstler positiv wären.
Allerdings macht die Initiative konkrete Änderungsvorschläge zu den Entwürfen: Die Initiative Urheberrecht schlägt wir vor, neben dem in Artikel 14 a (neu) festgelegten Prinzip der angemessenen Vergütung für die Werknutzung in einem weiteren Art. 14 b (neu) den Vergütungsanspruch der Urheber und ausübenden Künstler bei Nutzung audiovisueller Werke (und bei ausübenden Künstlern auch bei musikalischen Werken) im Falle der On-Demand-Nutzung ausdrücklich zu formulieren und damit das in der Vermietrichtlinie bereit formulierte Prinzip der Vergütung auch auf den Bereich der On-Demand-Nutzung auszudehnen, da sie die Vermietung in der Praxis ersetzt hat. Die Initiative Urheberrecht unterstützt damit ausdrücklich die entsprechenden Vorschläge der SAA (siehe News vom 22. Januar 2016) und der „Fair Internet“-Campaign (siehe News vom 8. Mai 2015).

juri-draft-compromise-chapter-3-ini-urhr-2018-01-18.pdf (pdf, 1.24 MB)

Pressekontakt: info@urheber.info