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Diskurs

Montag, 15.01.2018

VG Wort: 175 Millionen Euro Nachzahlungen an die Urheber

Die VG Wort hat vor Weihnachten 175 Millionen Euro als Nachzahlungen für die Jahre 2012 bis 2016 an rund 200.000 Urheberinnen und Urheber ausgeschüttet. Die Nachausschüttung erfolgt aus den von den Verlagen zurückgeforderten Gelder für diese Jahre. Die Nachausschüttung hatten...

Die VG Wort hat vor Weihnachten 175 Millionen Euro als Nachzahlungen für die Jahre 2012 bis 2016 an rund 200.000 Urheberinnen und Urheber ausgeschüttet. Die Nachausschüttung erfolgt aus den von den Verlagen zurückgeforderten Gelder für diese Jahre.
Die Nachausschüttung hatten Vorstand und der Verwaltungsrat der Verwertungsgesellschaft Wort am 30. November bzw. 1. Dezember 2017 beschlossen (siehe News vom 4. Dezember 2017). Sie erfolgten auf Grundlage des Korrektur-Verteilungsplans, den die Mitgliederversammlung der VG Wort im November 2016 beschlossen hatte (siehe News vom 28. November 2016). Die Korrektur der Ausschüttungen für die Jahre 2012 bis 2016 war notwendig geworden, nachdem der Bundesgerichtshof im April 2016 im sogenannten Vogel-Urteil entschieden hatte, dass es für eine pauschale Beteiligung der Verlage an den Einnahmen der VG Wort aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen in der Vergangenheit keine gesetzliche Grundlage gegeben hätte (siehe News vom 21. April 2016).
Die Summe von rund 175 Millionen Euro hat VG-Wort-Geschäftsführer Rainer Just auf Anfrage des Börsenverein-Portals boersenblatt.net genannt und aufgeschlüsselt. Danach stammen:

  • 80 Millionen Euro aus den Rückzahlungen der Verlage für die Jahre 2012 bis 2015,
  • 17 bis 18 Millionen Euro für 2015 aus nicht ausgeschütteten Verlegeranteilen, weil viele Verlage auf die Auszahlung verzichtet hatten,
  • 25 bis 30 Millionen Euro aus für 2016 einbehalten Verlegeranteilen und
  • rund 55 Millionen Euro aus 2016 zurückgehaltenen Verlegeranteilen, die aus nachträglichen Druckervergütungen für die Jahre 2001 bis 2007 resultierten.

Diese Nachzahlungen erfolgten unter Vorbehalt, was den Autorinnen und Autoren in einem Begleitschreiben mitgeteilt wurde. Grund ist die vom Börsenverein unterstützte Verfassungsbeschwerde des Verlags C. H. Beck gegen das BGH-Urteil. Außerdem ist beim Amtsgericht München noch ein weiteres Verfahren anhängig, in dem ein wahrnehmungsberechtigter Jurist gegen die Bildung von Rückstellungen der VG Wort für die Nachausschüttung klagt.

Pressekontakt: info@urheber.info