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Diskurs

Dienstag, 12.12.2017

EU-Parlament stärkt Territorialprinzip, Wölken legt Amt nieder

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat das vom Rechtsausschuss (JURI) im November mehrheitlich beschlossene Verhandlungsmandat für die Verordnung über Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern („Sat/Cab Regulation") bestätigt und sich damit für einen weitgehenden Erh...

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat das vom Rechtsausschuss (JURI) im November mehrheitlich beschlossene Verhandlungsmandat für die Verordnung über Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern („Sat/Cab Regulation") bestätigt und sich damit für einen weitgehenden Erhalt des Territorialprinzips für Filme in Mediatheken ausgesprochen.
Das Votum am 12. Dezember 2017 in Straßburg erfolgte mit 344 zu 265 Stimmen und 36 Enthaltungen, teilte das EU-Parlament in einer Pressemitteilung mit, erfolgte aber gegen den Berichterstatter Tiemo Wölken, der schon bei der Abstimmung im federführenden Rechtsausschuss unterlegen war und im Parlament den Antrag gestellt hatte, über den Text und das Mandat neu zu beschließen (siehe News vom 8. Dezember 2017).
Doch selbst etwa ein Drittel der S&D-Fraktion verweigerte dem niedersächsischen Sozialdemokraten die Gefolgschaft und stimmte mit den Konservativen und Liberalen für das Mandat über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Europäischen Rat über die neuen Regeln für den grenzüberschreitenden Zugang zu Online-Nachrichten oder sonstigen aktuellen Online-TV- und -Radioprogrammen, sobald die EU-Regierungen ihre eigene Verhandlungsposition vereinbart haben (siehe „Result of roll-call votes").
Vor der Abstimmung hatten die Europaabgeordneten Angelika Niebler (CSU) und Tiemo Wölken (SPD) ihre unterschiedlichen Ansätze vor dem Plenum dargelegt. Niebler hatte sich dabei im Interesse der europäischen Kreativwirtschaft für die Beibehaltung des Territorialprinzips eingesetzt. Die von der Kommission vorgeschlagene EU-weite Lizenz für Filme würde der europäischen Filmindustrie schweren Schaden zufügen. Dabei verwies sie auf den „Appell der audiovisuellen Kultur- und Kreativwirtschaft: Parlamentsmandat zum Sat/Cab-Verordnungsvorschlag nicht öffnen", der sicher nicht seine Wirkung verfehlte und zu Wölkens Abstimmungsniederlage beitrug.
Nach der Abstimmung im Plenum erklärte bedauerte der SPD-Europaabgeordnete das Votum und erklärte laut APA, das Parlament habe eine Chance verpasst, den Bürgern in Europa Online-Inhalte leichter zugänglich zu machen. Angesichts des Abstimmungsergebnisses ließ er „seinen Namen von dem Bericht streichen", so das Plenumsprotokoll, was einer Aufgabe seines Amtes als Verhandlungsführer für das Parlament gleichkommt. Das FAZ-Feuilleton, das seit Monaten eine Artikelkampagne zugunsten der Filmindustrie und namentlich gegen den SPD-Berichterstatter inszeniert hatte, spekulierte gleich, an seine Stelle „könnte nun Wölkens bisheriger Stellvertreter, der tschechische Christdemokrat Pavel Svoboda, treten und in die anstehenden Trilog-Verhandlungen mit dem Rat und der EU-Kommission ziehen." Svoboda gehört der EVP-Fraktion an und hatte natürlich für das Verhandlungsmandat auf Grundlage des JURI-Votums gestimmt.
Alfred Holighaus, der Präsident der Spitzenorganisation der deutschen Filmwirtschaft (SPIO) begrüßte laut FAZ, dass „das EU-Parlament die Weichen für die anstehenden Trilog-Verhandlungen richtig gestellt" habe. So könne eine „lebendige europäische Filmkultur im digitalen Binnenmarkt gewahrt werden". Als Erster nach der Abstimmung meldete sich allerdings der Privatsenderverband VPRT per Pressemitteilung zu Wort. „An die Bundesregierung appellieren wir, den Beschluss des EU-Parlaments ebenso wie die ähnliche Empfehlung der Bundesratsausschüsse Europa und Kultur bei den weiteren Beratungen im Rat zu berücksichtigen", erklärte VPRT-Geschäftsführer Harald Flemming. „Den Cliffhänger bilden nun die Mitgliedstaaten, die sich im Rat einigen müssen. Dabei sind insbesondere Eingriffe ins Plattformgeschäft der Sendeunternehmen zu verhindern."
Scharfe Kritik an der Fortschreibung des „Geoblockings" kam hingegen von seiten der Verbraucherschutzer. "Das Territorialitätsprinzip als solches hat der Entwurf nicht angefasst", erklärte Agustín Reyna vom europäischen Dachverband der Verbraucherschützer BEUC via Twitter. „Anbieter hätten weiterhin für jeden Mitgliedstaat für eine Lizenz zahlen müssen." Das hatte vor der Abstimmung bereits Vizekommissionspräsident Andrus Ansip erklärt: „Mit unserem #satcab Vorschlag behalten Europas Filmemacher und Rundfunk ihre volle Freiheit zur Vermarktung, online oder offline – Sportprogramme sind nicht betroffen. Aber lokale Programme mit geringerer Marktchance können mehr Publikum finden. Mehr Chance für alle!" Kulturstaatsministerin Monika Grütters hingegen begrüßte „den Beschluss des Europäischen Parlamentes. Er ist voll und ganz im Sinne der europäischen Kreativindustrie. Denn Filme müssen refinanzierbar bleiben. Ohne territoriale Lizenzen sind sie das nicht."
Mit dem Votum des Europäischen Parlaments wird das Territorialprinzip in dem von Konservativen und Liberalen durchgesetzten JURI-Beschluss gegen das von der EU-Kommission vorgeschlagene Herkunftslandprinzip gleich in der Überschrift von Artikel 2 auf Nachrichtenprogramme beschränkt: „Anwendung des Prinzips des Herkunftslandes auf Online-Dienste für Sendungen von Nachrichten und Nachrichtenprogramme" heißt es da (eigene Übersetzung aus dem Englischen).
Bei der Festsetzung der Höhe der Zahlung für die Rechte an die Produzenten sollen die Parteien zwar alle Aspekte des ergänzenden Online-Dienstes berücksichtigen, "wie z. B. die Merkmale des Online-Serviceangebots, einschließlich der Dauer der Online-Verfügbarkeit, der Zielgruppe und aller verfügbaren Sprachversionen", können sich allerdings auch „weiterhin auf die Einführung von Beschränkungen für die Verwertung der ... Rechte einigen, sofern diese Beschränkungen im Einklang mit dem Unionsrecht und dem einzelstaatlichen Recht stehen."
„Die Weiterverbreitung der Erstausstrahlung eines Fernseh- oder Radioprogramms von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat mittels eines Online-Zusatzdiensten im Sinne dieser Verordnung erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Urheberrechten, verwandten Schutzrechten und Rechten. zu anderen Vertragsgegenständen und auf der Grundlage von individuellen oder kollektiven vertraglichen Vereinbarungen zwischen Eigentümern von Urheberrechten, Inhabern verwandter Schutzrechte, Inhabern von Rechten an anderen Schutzgegenständen und Betreibern von Weiterverbreitungsdiensten", heißt es in dem neu ergänzten Paragraf 2c.

Pressekontakt: info@urheber.info