Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Mittwoch, 29.11.2017

IPRED 2: EU-Kommission legt Richtlinien-Reform ad acta

Die EU-Kommission hat in Brüssel Maßnahmen vorgestellt, die den wirksamen Schutz von geistigen Eigentumsrechten gewährleisten sollen. Im Mittelpunkt dabei steht dabei die verstärkte Bekämpfung von Nachahmungen und Produktpiraterie. Die von Vizepräsident Jyrki Katainen, zustän...

Die EU-Kommission hat in Brüssel Maßnahmen vorgestellt, die den wirksamen Schutz von geistigen Eigentumsrechten gewährleisten sollen. Im Mittelpunkt dabei steht dabei die verstärkte Bekämpfung von Nachahmungen und Produktpiraterie.
Die von Vizepräsident Jyrki Katainen, zuständig für Beschäftigung, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit, und Elzbieta Bienkowska, EU-Kommissarin für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, am 29. November 2017 vorgestellten Initiativen und Maßnahmen „werden eine effiziente Ahndung von Verstößen gegen die geistigen Eigentumsrechte sowie grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten vereinfacht“, heißt es in der Pressemitteilung der EU-Kommission. Bei 5 Prozent der in die EU eingeführten Waren im Wert von 85 Milliarden Eurp handelt es sich um Produktfälschungen oder -piraterie.
Mit den verabschiedeten Maßnahmen sollen Produktfälschung und -piraterie intensiver bekämpft und die Durchsetzungsmaßnahmen an die Anforderungen des digitalen Zeitalters angepasst werden. Außerdem soll ein neuer Leitfaden für „ein einheitliches Maß an Rechtssicherheit und einen berechenbaren Rechtsrahmen in der EU“ sorgen. Und die Industrie will man zur Bekämpfung von Schutzrechtsverletzungen „ermutigen“, wozu auch freiwillige Vereinbarungen über Online-Werbung, Zahlungsdienste sowie Transport- und Speditionsdienstleistungen gehören. Weiterhin soll durch Kooperationsprogramme mit Drittländern (China, Südostasien und Lateinamerika) die Anzahl an gefälschten Produkten verringert werden, die den EU-Markt erreichen.
Lange hat man nichts mehr von der Modernisierung des Rechtsrahmens für die Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum (auch bekannt als IPRED 2) gehört. Das ist kaum verwunderlich, denn bereits eine erste öffentliche Konsultation zum Thema hatte wieder die Gegner auf den Plan gerufen (siehe News vom 23. März 2016). Die Konsultation war Teil des „EU-Aktionsplans zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums“ (siehe News vom 10. Februar 2015), den noch die vorherige EU-Kommission als eine ihrer letzten Aktivitäten im Urheberrecht auf den Weg gebracht hatte (siehe News vom 2. Juli 2014).
Nun hat die noch bis 2019 amtierende Europäische Kommission die Suche nach einem „verbesserten“ Nachfolgemodell für die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (IPRED) vom April 2004 für sich für erledigt erklärt. Statt den IPRED-Rechtsrahmen zu modernisieren, hat sie einen „Leitfaden“ erstellt, wie wichtigsten Bestimmungen der Richtlinie auszulegen und anzuwenden sind, heißt es in der Kommissionsmitteilung „Ein ausgewogenes System zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums als Antwort auf die gesellschaftlichen Herausforderungen von heute“ vom. Damit wird eine gesetzgeberische Reform der Richtlinie zumindest in dieser Amtsperiode ad acta gelegt.

Pressekontakt: info@urheber.info