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Diskurs

Dienstag, 31.10.2017

EU-Urheberrecht: JURI-Abstimmung erst am 25. Januar 2018

Die wichtigste Abstimmung im federführenden Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments für die Reform des EU-Urheberrechts in dieser Amtsperiode soll nun erst im neuen Jahr stattfinden. Das ursprünglich für den 10. Oktober geplante Votum über den Richtlinienentwurf zum...

Die wichtigste Abstimmung im federführenden Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments für die Reform des EU-Urheberrechts in dieser Amtsperiode soll nun erst im neuen Jahr stattfinden. Das ursprünglich für den 10. Oktober geplante Votum über den Richtlinienentwurf zum „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ wird nun voraussichtlich erst am 25. Januar 2018 über die Bühne gehen.
Bestätigt ist hingegen der Verschiebungstermin für die zweite wichtige Abstimmung, nämlich über den Verordnungsentwurf über Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern. Auch dieses Votum war eigentlich für den 10. Oktober geplant, dann aber wegen einer Kontroverse im JURI-Ausschuss einen Tag vor der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt worden (siehe News vom 9. Oktober 2017). Nun soll – wie erwartet – am 21. November abgestimmt werden, wie aus einem „Timetable“ des JURI-Sekretariats hervorgeht, der am 30. Oktober online gestellt wurde.
Grund für die Verschiebung der Abstimmung über beide Gesetzgebungsverfahren zum Urheberrecht sind Kontroversen der politischen Akteure im Rechtsausschuss bei den jeweiligen Hauptknackpunkten. Gerade beim Verordnungsentwurf über Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern hatte es bei der Kontroverse um die geplante Abschaffung des Territorialprinzips bei „ergänzenden Online-Diensten“ von Rundfunkveranstaltern, also beispielsweise für Mediatheken-Angebote der Fernsehsender, in Deutschland eine regelrechte Öffentlichkeitskampagne zur Rettung des Territorialprinzips gegen den Berichterstatter des Europäischen Parlaments für den Verordnungsentwurf, den niedersächsischen SPD-Europaabgeordneten Tiemo Wölken, gegeben.
Befördert wurde sie durch eine ganze Artikelserie in der FAZ (Tenor: „Triumphiert die Lobby der Sender?“, FAZ vom 6. Oktober 2017). Dabei lagen seit dem 4. Oktober Kompromissanträge vor, die auch eine einvernehmliche Lösung zu dem umstrittenen Artikel 2 des Kommissionsentwurfs enthalten (siehe News vom 27. Oktober 2017).
Beim Richtlinienentwurf zum „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ scheint, dass der neue Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die Richtlinie, Axel Voss von der konservativen Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), Schwierigkeiten hat, einen Konsens über seinen neuen Berichtsentwurf und die Kompromissänderungsanträge mit den wichtigsten Schattenberichterstattern der Fraktionen zu finden.
Der CDU-Politiker Voss war im Juni seiner Fraktionskollegin Therese Comodini Cachia als Berichterstatter gefolgt (siehe News vom 15. Juni 2017). Die Malteserin hatte bereits im März 2017 ihren Berichtsentwurf vorgelegt, in dem sie eine klare Position gegen das Leistungsschutzrechts für Presseverleger bezogen hatte (siehe News vom 9. März 2017). Axel Voss hingegen brachte erstmal seine gesamte Fraktion auf Kurs pro Presse-Leistungsschutz.
Doch das ist nicht der einzige Konfliktpunkt in der neuen Urheberrechts-Richtlinie: Gerungen wird in den EU-Gremien ebenso um die erweiterte Haftung von Online-Plattformen, auf die User wie bei YouTube Dateien hochladen können als Maßnahme gegen Urheberrechtsverletzungen, die nicht nur zu Upload-Filtern führen könnte, sondern erklärtermaßen auch Lizenzen der Plattformen mit den Rechteinhabern fördern soll. Hier hatte erst kürzlich die Bundesregierung die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme bezweifelt (siehe News vom 21. September 2017).
Auch ob und wie viel Urheber und Interpreten als angemessenen Anteil an den Einnahmen aus der Online-Nutzung erhalten, ist hier ebenso strittig wie bei die Beteiligung von Journalisten an (nicht) erwarteten Erträgen der Presseverlage durch das Leistungsschutzrecht. Ebenso strittig ist die Ausgestaltung der so genannten Transparenzregeln für Verwerter, die Urhebern und darstellenden Künstlern eine Auskunftsrecht über die Verwertung der von ihnen eingeräumten Nutzungsrechte verschaffen soll und den damit erzielten Umsätzen – oder eben nicht. Das alles wird nun auf den 25. Januar 2018 verschoben.

Pressekontakt: info@urheber.info