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Diskurs

Dienstag, 24.10.2017

Dreyer: Verbände von Fernsehschaffenden reagieren "entsetzt"

Manchmal löst ein einzelnes Wort Protest aus. So der Begriff „aufwendungsneutral“, den die Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz Malu Dreyer in Zusammenhang der Ankündigung nutzte, die Verweildauer der öffentlich-rechtlichen Mediathekenangebote auszuweiten. Die Verbände...

Manchmal löst ein einzelnes Wort Protest aus. So der Begriff „aufwendungsneutral“, den die Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz Malu Dreyer in Zusammenhang der Ankündigung nutzte, die Verweildauer der öffentlich-rechtlichen Mediathekenangebote auszuweiten. Die Verbände von Fernsehschaffenden reagierten „entsetzt“.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollen eigene Beiträge länger als bisher im Internet zur Verfügung stellen können. Darauf haben sich die Ministerpräsidenten bei ihrer Konferenz geeinigt. Zwar wurde ein konkreter Beschluss über den Telemedienauftrag auf den 1. Februar 2018 verschoben, aber die sogenannte Sieben-Tage-Regelung für Onlineangebote der Öffentlich-Rechtlichen werde fallen, kündigte die rheinland-pfälzische Regierungschefin Malu Dreyer nach der Ministerpräsidentenkonferenz am 20. Oktober in Saarbrücken an. Die „Verweildauer“ von Sendungen im Netz solle „aufwendungsneutral und zeitgemäß ausgedehnt werden“ (siehe News vom 20. Oktober 2017).
In dieser „Vorfestlegung“ sehen die Verbände aus den urheberrechtlich relevanten Bereichen Drehbuch, Regie, Kamera, Schnitt, Szenen- und Kostümbild einen „unerträglichen Versuch, die Kreativen zum Teil sogar gesetzlich verbriefter Vergütungsansprüche zu berauben“, wie es in einer gemeinsamen Erklärung des Bundesverbands Regie (BVR) und des Bundesverbands Schauspiel (BFFS) heißt, die vom Berufsverband Kinematografie (BVK), Verband Deutscher Drehbuchautoren (VDD), Bundesverband Filmschnitt (BFS) und dem Verband der Berufsgruppen Szenenbild und Kostümbild (VSK) unterstützt wird.
Ein Teil der Verbände befindet sich mit ARD und ZDF auf unterschiedlichen Ebenen in „äußerst komplizierten Verhandlungen oder Schlichtungsverfahren“ um angemessene Vergütungen nach dem Urheberrechtsgesetz. Danach müssen Urheber und ausübende Künstler angemessen vergütet und am Erfolg ihrer Film- oder Fernsehwerke beteiligt werden. Das gelte auch, wenn sie über Onlineangebote verbreitet werden. Diese Verbände befürchten nun, dass eine Einigung in diesem Konflikt durch die Sparauflagen und die reichlich unbedachte Aufforderung der Länder, die Online-Angebote „aufwendungsneutral“ auszuweiten, weitgehend minimalisiert. Damit würde Verhandlungen um faire Vergütungen „letztlich torpediert“. Die Verbände sehen deshalb in Dreyers Äußerung eine „faktische Teil-Enteignung von Urhebern, Künstlern und Produzenten“.

Pressekontakt: info@urheber.info