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Diskurs

Donnerstag, 05.10.2017

Leistungsschutz: Keine Evaluierung, sondern Charmeoffensive

Entgegen dem Koalitionsvertrag der noch amtierenden CDU/SPD-Bundesregierung wird es in dieser Legislaturperiode keine Evaluierung des 2013 eingeführten Leistungsschutzrechts für Presseverleger geben. Das hat ein Sprecher des Noch-Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD) auf Anf...

Entgegen dem Koalitionsvertrag der noch amtierenden CDU/SPD-Bundesregierung wird es in dieser Legislaturperiode keine Evaluierung des 2013 eingeführten Leistungsschutzrechts für Presseverleger geben.
Das hat ein Sprecher des Noch-Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD) auf Anfrage dem Onlineportal Golem bestätigt. „Für eine Auswertung sei das derzeit anhängige Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum Leistungsschutzrecht von Bedeutung. Es sei daher davon auszugehen, dass in dieser Legislaturperiode kein Evaluierungsbericht mehr vorgelegt werde“, so der Sprecher laut Golem.
Gemeint ist der Beschluss des Berliner Landgerichts vom Mai 2017. Danach soll der EuGH entscheiden, ob Deutschland die EU-Kommission über das Gesetz in einem Notifizierungsverfahren hätte informieren müssen (siehe News vom 9. Mai 2017). In diesem Verfahren verlangt die VG Media von Google Schadensersatz, weil der Suchmaschinenkonzern durch das Anzeigen von Textanrissen (Snippets) und Vorschaubildern in den Google-Suchdiensten Werbeeinnahmen erziele, sich aber weigere die Presseverlage daran zu beteiligen. Es ist allerdings nur einer von drei Verfahrenssträngen um das umstrittene und bisher gescheiterte Presse-Leistungsschutzrecht.
Das Gesetz war noch unter der Vorgängerregierung mit den Stimmen der schwarz-gelben Regierungsfraktionen beschlossen worden. Die Opposition votierte geschlossen dagegen, auch die SPD (siehe News vom 1. März 2013). Daher hatten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag (Seite 153) Ende 2013 vereinbart, „das Leistungsschutzrecht (wird) hinsichtlich der Erreichung seiner Ziele evaluiert.“ (siehe News vom 27. November 2013). Auch Justizministers Maas war eigentlich kein Freund des Leistungsschutzrechts, setzte sich in den letzten Monaten aber auf Druck des Koalitionspartners und der Presseverlegerbände für die Einführung des Presseverleger-Leistungsschutzes auf EU-Ebene ein.
Währenddessen hat der US-Internetriese Google, der die in der VG Media organisierten Verlage bei der Durchsetzung des Leistungsschutzrechts auflaufen ließ und von ihnen für die Nutzung von Vorschaubildern und Textauszügen in den Suchergebnissen eine Gratiseinwilligung „erpresste“ (siehe News vom 23. Oktober 2014 und News vom 5. November 2014) eine zweite Charmeoffensive in Richtung Verlage gestartet. Wurde 2015 unter dem Motto „Kooperation statt Konfrontation“ zunächst das Projekt „Digital News Initiative (DNI)“ von Google gestartet, durch das acht europäische Zeitungshäuser – darunter FAZ und Die Zeit – 150 Millionen Euro zur „Förderung von Qualitätsjournalismus“ im Internet erhalten (siehe News vom 28. April 2015), hat der Suchmaschinenkonzern nun das Ende seiner bislang praktizierte „First Click Free Policy“ angekündigt.
Mussten Verlage bisher pro Tag drei Artikel kostenlos über die Google Suche und Google News bereitstellen, damit ihre Angebote sichtbar wurden, soll dies nun durch ein „Modell mit flexiblen Leseproben“ („Flexible Sampling Model“) ersetzt werden. Demnach sollen die Verlage nun selbst entscheiden können, wie viele Artikel sie potenziellen Abonnenten kostenlos bereitstellen. Außerdem will Google „die Anmeldung zum Bezahlen vereinfachen: Mit einem Klick soll sich der Leser auf der Internetseite des Verlages als Abonnent registrieren und dadurch die journalistischen Bezahlinhalte sowohl auf den Seiten des Verlages als auch auf den Angeboten von Google sehen können“, berichtete die FAZ natürlich als erstes.
„Wir wollen den Verlagen helfen, in der digitalen Welt erfolgreich zu sein“, wird Google-Manager Philipp Schindler dort zitiert. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung vor zwei Wochen vorab berichtet hatte, gehe es Google darum, die Verlage darin zu unterstützen, für journalistische Inhalte Geld von ihren Lesern zu erhalten. „Wir wollen Verlagen helfen, mehr Abonnenten im Internet zu finden“, so Googles Vizepräsident für News, Richard Gingras. Der einst schärfste Google-Kritiker Mathias Döpfner, Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger, begrüßte diese Initiative. „Die Ankündigung von Google und Facebook, jetzt mit den Verlagen an Modellen für kostenpflichtige Inhalte zu arbeiten, ist erfreulich und ermutigend. Auch wenn die konkrete Umsetzung noch aussteht und Details noch zu klären sind, begrüßen wir diese Entwicklung ausdrücklich“, erklärte er in einer BDZV-Pressemitteilung.
Gründe hat der Internetriese gleich mehrere, an seinem Image in der Meinungsindustrie zu feilen. An dem Vorgehen von Google und dessen Marktposition gibt es deutliche Kritik nicht nur von Zeitungsverlagen. Erst kürzlich hat die Europäische Kommission eine Kartellstrafe von 2,4 Milliarden Euro gegen den Konzern verhängt, da die Suchmaschine Konkurrenten bei der Online-Produktsuche benachteiligt. Und seine niedrige Steuerzahlungen in der EU dürften bald zum nächsten Thema werden. Kooperation statt Konfrontation ist also angesagt – so wie jüngst mit der „audiovisuellen Allianz gegen Piraterie“ in Frankreich (siehe News vom 28. September 2017).
Auch die Fotoverbände, die sich in einer Auseinandersetzung mit Google um die neue Bildersuche befinden (siehe News vom 1. März 2017), sind nach dem neuesten Gespräch optimistisch. „Google ist den Fotografen und Fotoagenturen in einigen Punkten entgegengekommen“, stellten die Fotoverbände, darunter der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA), der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und die Deutsche Journalistinnen und Journalisten-Union (dju) in ver.di, laut einer DJV-Mitteilung fest. Der nächste Gesprächstermin ist für Anfang Februar 2018 geplant.

Pressekontakt: info@urheber.info