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Diskurs

Freitag, 14.07.2017

EVP-Fraktion will Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Die Fraktion der Europäischen Volkspartei unterstützt die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger und eine Verpflichtung von Online-Plattformen zu Schutzmaßnahmen und Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern. Darauf haben sich die Abgeordneten der konserv...

Die Fraktion der Europäischen Volkspartei unterstützt die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger und eine Verpflichtung von Online-Plattformen zu Schutzmaßnahmen und Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern.
Darauf haben sich die Abgeordneten der konservativen EVP in einem Positionspapier zur Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt geeinigt. „Wir erwarten, dass die Sache in den kommenden Monaten tiefgreifende Debatten aufwirft, so dass unsere Gruppe in den vergangenen Wochen mehrere Treffen abgehalten hat und wir nun die ausgehandelte Position des Plenums unserer Fraktion vorstellen können“, sagte der deutsche Europaabgeordnete Axel Voss, Sprecher der EVP im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments.
Der CDU-Abgeordnete ist der neue Berichterstatter des Parlaments für die Urheberrechtsrichtlinie (siehe News vom 15. Juni 2017). In seiner Fraktion hat er für eine Kehrtwende beim Leistungsschutzrecht gesorgt. Noch im März hatte sich die frühere Berichterstatterin Therese Comodini Cachia in ihrem Berichtsentwurf gegen dessen Einführung ausgesprochen (siehe News vom 9. März 2017). Nun heißt es: „Die EVP-Fraktion ist der Auffassung, dass ein besonderes Recht für Verlage eine größere Rechtssicherheit hinsichtlich der Lizenzierung und Vollstreckung von Rechten bietet. Die Stärkung der Position der Presseverlage trägt auch zur Sicherung des Qualitätsjournalismus über Fake News bei.“
Die EVP-Fraktion unterstützt weiterhin den Kommissionsvorschlag zu Art. 13, dass Plattformen, die den von den Nutzern hochgeladenen urheberrechtlich geschützten Inhalten speichern und online zugänglich machen, „für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte haften und daher verpflichtet sind, mit den Rechteinhabern Lizenzvereinbarungen abzuschließen.“ Sie dürften daher nicht mehr unter die Haftungsprivilegien für Provider der E-Commerce-Richtlinie fallen. Zwar spricht sich die EVP nicht direkt für Upload-Filter aus, doch heißt es in dem Positionspapier, dass sie, sofern sie keine Lizenzvereinbarungen eingegangen sind, „angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen“ ergreifen müssen, „um die Verfügbarkeit von nicht lizenzierten urheberrechtlich geschützten Inhalten zu verhindern“.
Die neue Text- und Data-Mining-Ausnahme will die EVP auch auf Forschung im Rahmen einer Public Private Partnership (PPP) ausweiten, „in denen die Forschung im öffentlichen Interesse liegt und vorausgesetzt, dass die Ergebnisse in den Geltungsbereich der Ausnahme veröffentlicht werden.“ Keine neuen Schrankenregelungen sollten ihrer Meinung nach für User Generated Content (UGC) geschaffen werden. Auch sollte eine „Panorama Ausnahme“ nicht in die Richtlinie aufgenommen werden: „Die Regulierung der Panoramafreiheit sollte den Mitgliedstaaten überlassen werden.“
Die Abstimmung über den Bericht zur Richtlinie über den digitalen Binnenmarkt im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments wird voraussichtlich am 10. Oktober 2017 stattfinden. Das Plenum könnte im Dezember 2017 über den Bericht abstimmen.

Pressekontakt: info@urheber.info