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Diskurs

Donnerstag, 06.07.2017

Ini Urheberrecht zur Online-Konsultation "Telemedienauftrag"

Die Initiative Urheberrecht, die über ihre mehr als 35 deutsche Verbände und Gewerkschaften die Interessen von insgesamt rund 140.000 Urheber*innen und ausübenden Künstler*innen* vertritt, begrüßt die Bemühungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, den Telemedienauftr...

Die Initiative Urheberrecht, die über ihre mehr als 35 deutsche Verbände und Gewerkschaften die Interessen von insgesamt rund 140.000 Urheberinnen und ausübenden Künstlerinnen* vertritt, begrüßt die Bemühungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, den Telemedienauftrag entsprechend den technischen und sendemäßigen Entwicklungen zu ergänzen bzw. neu zu formulieren.
Aus der Sicht der Kreativen darf jedoch bei diesen Bemühungen die Existenzgrundlage derjenigen, die die Programminhalte letztlich gestalten, nämlich der Urheber und ausübenden Künstler, nicht in Frage gestellt bzw. dem technischen Fortschritt geopfert werden. Diese Gefahr besteht immer, wenn Sende- und Verbreitungsmöglichkeiten erweitert werden, ohne dass die für die kreativen Leistungen bisher gezahlten Vergütungen an den neuen Nutzungsumfang angepasst werden.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Protokollerklärung zum 12. Rundfunkstaatsvertrag, in dem die Länder formuliert haben: „Die Länder bekräftigen ihre Auffassung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Bereich Film- und Fernsehproduktionen Unternehmen sowie Urhebern und Leistungsschutzberechtigten ausgewogen Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte gewähren soll. Sie fordern die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf, dazu in ihren Selbstverpflichtungen nähere Aussagen zu treffen.“
Die ehemalige NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft erklärte dazu am 9. Juni 2015: „Voraussetzung für ein Ende der 7-Tage-Regelung ist natürlich auch eine angemessene und faire Beteiligung aller Urheberinnen und Urheber sowie der Produzentinnen und Produzenten an der Verwertung.“
Diese Erklärungen erfolgten vor dem Hintergrund der Erkenntnis, dass Urheber und ausübende Künstler den Sendern traditionell zur Nutzung ihrer Werke und Darbietungen das Senderecht (§ 20 Urheberrechtsgesetz) einräumen. Grundlage dafür sind häufig Tarifverträge oder Vereinbarungen, die Gewerkschaften oder Verbände mit den Sendeunternehmen abgeschlossen haben. Es war der Politik, auch durch Proteste der Kreativen, bekannt geworden, dass die Sender begonnen hatten, die ihnen zur Verfügung gestellten Werke und Darbietungen in ihren Mediatheken zu nutzen und dabei die Werke zusätzlich gemäß § 19a UrhG öffentlich zugänglich machten. Dabei entstanden Angebote im Internet, in denen die Werke unabhängig von Sendung und Sendetermin genutzt werden können.
An dieser Faktenlage hat sich bis heute nicht geändert. Vor diesem Hintergrund bekräftigt die Initiative Urheberrecht deshalb ihre Position und fordert die Politik auf, bei der Neudefinition des Telemedienauftrags endlich auch die Grundlagen dafür zu schaffen, dass Sendeanstalten allen Urhebern sowie den ausübenden Künstlern die Nutzungen von Werken und Darbietungen in Mediatheken und anderen neuen Verbreitungsformaten zumindest in Zukunft angemessen, zusätzlich und vom ersten Tag an vergüten.
Sie fordert die Politik weiter auf, für eine entsprechend ausreichende, ggf. zusätzliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sorgen.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit der zeitlich begrenzten Mediathekennutzung muss nämlich berücksichtigt werden, dass die Sender die, urheber- und vertragsrechtlich gesehen, bisher ohne Genehmigung erfolgte Zugänglichmachung von Sendeinhalten über Plattformen wie YouTube nicht nur hingenommen, sondern teilweise auch offen oder stillschweigend unterstützt haben, ohne dafür Sorge zu tragen, dass Urheber und ausübende Künstle hierfür zumindest zusätzlich vergütet bzw. an den Gewinnen der Plattformen beteiligt wurden. Wir können dem Entwurf nicht entnehmen, dass er dieses Problem thematisiert.
Im vorliegenden Entwurf zur „Neudefinition des Telemedienauftrags“ wird nun von der Politik für die Zukunft sogar die Abschaffung jedes begrenzten Nutzungszeitraums in Mediatheken gefordert. Der Entwurf sieht hierfür allerdings keine Vergütung vor, welche die dann ermöglichte Mediathekennutzung adäquat abbildet.
Dies ist für die Kreativen nicht hinnehmbar, denn der Entwurf ignoriert damit, dass der neu definierte Telemedienauftrag zu weitreichenden Veränderungen des Sendeverhaltens der Anstalten führen wird, auch wenn die Mediathekennutzung zunächst auf bestimmte Werkkategorien beschränkt wird: Werke, die dauerhaft in Mediatheken verfügbar gemacht werden, werden weit weniger wiederholt als solche, die nicht erreichbar sind, Wiederholungsvergütungsvereinbarungen laufen damit leer und die Vergütungsvolumina sinken. Mit anderen Worten: diese Politik führt unmittelbar zu einer weiteren Senkung der Honorare der Kreativen und spricht allen Zusagen von Politikern Hohn, die sich für eine Erhaltung oder Verbesserung der Vergütungssituation aussprechen, zuletzt im Zusammenhang mit der Diskussion um die Anpassung des Urhebervertragsrechts.
Die Initiative Urheberrecht wendet sich nicht grundsätzlich gegen die Intentionen der geplanten Neuregelung. Sie macht aber mit allem Nachdruck auf die negativen Auswirkungen dieser Erwägungen aufmerksam, soweit diese zur erweiterten Nutzung von Werken ohne zusätzliche Vergütung führen. Sie fordert die Länder auf, im Sinne der oben zitierten Protokollerklärung nicht nur deren Inhalt zu bestätigen, sondern eine klar definierte Formulierung zur Zusicherung angemessener Vergütungen für jede Nutzung der Werke aufzunehmen. Damit wird die Basis dafür geschaffen, dass die kreativen Menschen, die letztlich die Programminhalte schaffen, auch zukünftig angemessen vergütet werden. Sie müssen auch von solchen Nutzungen profitieren, die nicht die Sender selbst, sondern die von ihnen mit Inhalten versorgten Plattformen vornehmen – auch dafür müssen die Urheber in ausreichendem Maße vergütet werden.

Prof. Dr. Gerhard Pfennig
Sprecher der Initiative Urheberrecht

  • Im Folgenden wird der besseren Lesbarkeit wegen nur die männliche Form verwandt
ini-urheberrecht-konsultation-telemedien.pdf (pdf, 391.38 KB)

Pressekontakt: info@urheber.info