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Diskurs

Dienstag, 27.06.2017

UrhWissG: Kommentar zum Kompromiss der großen Koalition

Kommentar | Am 27. Juni 2017 haben sich die Fraktionen der großen Koalition in einem Beschluss auf die Umsetzung des Regierungsentwurfs zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz geeinigt, trotz massiver Proteste des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels....

Kommentar | Am 27. Juni 2017 haben sich die Fraktionen der großen Koalition in einem Beschluss auf die Umsetzung des Regierungsentwurfs zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz geeinigt, trotz massiver Proteste des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.
Dessen Kritik wurde nur insoweit Rechnung getragen, dass die Bundesregierung eine Überprüfungspflicht der Funktion des gesamten Gesetzes vier Jahre nach Inkrafttreten (ab 1. März 2018) vorsieht, also durch die übernächste Bundesregierung. Erfolgreicher waren die Attacken der Presseverleger: Sie setzten in letzter Minute durch, dass die Verwendung ganzer Presseartikel durch die begünstigten Institutionen der Bildung und Wissenschaft nun nicht mehr zulässig sein soll, während Artikel aus Fachzeitschriften genutzt werden dürfen. Vor der Wahl fürchten offensichtlich alle Parteien die Macht der Presse.
Die bis zuletzt umstrittene Frage der Dokumentationspflicht der genutzten Werke und Teile von Werken zur Erleichterung der Abrechnung der den Urhebern und Rechteinhabern geschuldeten Vergütung blieb unverändert: sie ist nicht erforderlich, pauschale Auskünfte bzw. vereinfachte Verfahren der Information reichen aus. Im Großen und Ganzen hat sich damit Bundesjustizminister Maas nach dem Urhebervertragsrecht, das im Dezember 2016 beschlossen wurde, mit einem weiteren wichtigen Urheberechtsgesetz weitgehend durchgesetzt.
Aus der Sicht der Urheber ist das Gesetz zu begrüßen, denn sie sind an weitgehender Verbreitung ihrer Werke interessiert. Allerdings liegt auch den Urhebern daran, dass die vielfältigen Geschäftsmodelle der wissenschaftlichen Verlage nicht gefährdet werden, vor allem der kleineren und mittleren. Sie begrüßen daher, dass das deutsche Gesetz – im Gegensatz zu einem Entwurf der EU mit einer ähnlichen Zielsetzung, der gerade in Brüssel beraten wird – für alle nun zulässigen Eingriffe in bestehende Rechts zu Gunsten von Bildung und Wissenschaft angemessene Vergütungen vorsieht, zu verwalten von Verwertungsgesellschaften.
Wichtig wird jetzt sein, dass dieses Ziel des Gesetzes auch verwirklicht wird. Es muss den zuständigen Verwertungsgesellschaften Wort und Bild-Kunst gelingen, mit den Nutzern zügig neue Verträge über die angemessenen Vergütungen abzuschließen, um dafür zu sorgen, dass beide Seiten schnell ihren verdienten Lohn erhalten. Schwierig wird dabei auch sein, geeignete Verfahren zu entwickeln, mit denen die Nutzungen dokumentiert werden, damit die Abrechnungen korrekt erfolgen können.
Der Bundestag wird nach dem bisherigen Ablaufplan am 30. Juni 2017 das Gesetz beschließen, das am 1. März 2018 in Kraft treten soll. In vier Jahren soll eine Evaluation erfolgen, um zu sehen, ob sich die Regelungen bewährt haben und ob es ggf. den Verlagen und Nutzern in der Zwischenzeit gelungen ist, auf der Basis des Gesetzes alternative attraktive Lizenzangebote zu entwickeln, die die nach Ansicht der Verlage belastenden Eingriffe abmildern könnten. Guter Wille auf allen Seiten ist gefragt.

Prof. Dr. Gerhard Pfennig
Sprecher der Initiative Urheberrecht

dazu Interview mit Gerhard Pfennig auf Deutschlandfunk Kultur

Pressekontakt: info@urheber.info