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Diskurs

Montag, 17.10.2016

Österreichische VdFS: Künftig Vergütungen für Synchronsprecher

Die österreichische Film-Verwertungsgesellschaft VdFS muss künftig auch Synchronschauspieler vergüten. Anlass hierfür war eine Initiative der beiden deutschen Schauspielverbände IVS und BFFS. Die Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden (

Die österreichische Film-Verwertungsgesellschaft VdFS muss künftig auch Synchronschauspieler vergüten. Anlass hierfür war eine Initiative der beiden deutschen Schauspielverbände IVS und BFFS.
Die Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden (VdFS) in Österreich hat eine neue Vergütungsregelung für den Schauspielbereich erarbeitet, um künftig auch synchronschauspielerische Leistungen zu berücksichtigen. Im Juni 2016 hatte die Generalversammlung der Genossenschaft festgehalten, dass die Leistungen der Schauspielerinnen und Schauspieler aus diesem Bereich zweifelsfrei dem urheberrechtlichen Schutz in Österreich unterfallen, wodurch deren Nutzungen gleichermaßen Vergütungsansprüche gegen die VdFS auslösen. Nun befasst sich der Vorstand der Gesellschaft mit der Erarbeitung einer neuen Vergütungsregelung im Schauspielbereich.
Anlass hierfür war eine Initiative der beiden deutschen Schauspielverbände, dem Interessenverband Synchronschauspieler (IVS) und dem Bundesverband Schauspiel (BFFS), die in der bisherigen Praxis der VdFS eine Verletzung der Rechte der in Deutschland tätigen Synchronschauspielerinnen und Synchronschauspieler sahen. „Die Leistungen der in Deutschland tätigen Kolleginnen und Kollegen werden in Österreich zwar ebenfalls umfassend ausgewertet, eine Teilhabe an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen wurde bislang allerdings nicht gewährt. Wir freuen uns, dass die VdFS nun eine Änderung der Verteilungsbestimmungen vornimmt“, erklärte der IVS-Vorstandsvorsitzender Till Völger in einer Pressemitteilung. „Eine solche Anpassung kommt natürlich auch den in Österreich tätigen Synchronschauspielerinnen und Synchronschauspielern zugute“, so Bernhard F. Störkmann, geschäftsführender Justiziar des BFFS.
Die Wahrnehmungsberechtigten der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) müssen hier nicht gesondert tätig werden. Die künftig hinzukommende Vergütungssumme wird im Rahmen des zwischen GVL und VdFS bestehenden Gegenseitigkeitsvertrages an die Berechtigten ausgeschüttet. Die zu erwartende Vergütung dürfte allerdings eher gering ausfallen. Die Gesamterträge der VdFS belaufen sich für das Jahr 2014 auf 3,94 Millionen Euro, das entspricht 2,41 Prozent der Gesamterträge der GVL im Vergleichsjahr. Zusätzlich schmälert der allgemeine Verteilungsschlüssel der VdFS die Zahlungserwartungen, da für ausübende Künstler pauschal lediglich 20 Prozent der letztendlichen Verteilsumme zur Verfügung stehen.

Pressekontakt: info@urheber.info