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Diskurs

Dienstag, 12.07.2016

Portabilität: JURI gibt Terminrahmen für Verordnung bekannt

Der Rechtausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) wird Mitte Oktober über seinen Bericht zum Verordnungsvorschlag für die „grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten“ beschließen. Auf seiner Sitzung am 12. Juli beschäftigte er sich mit der Berücksichtig...

Der Rechtausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) wird Mitte Oktober über seinen Bericht zum Verordnungsvorschlag für die „grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten“ beschließen. Auf seiner Sitzung am 12. Juli beschäftigte er sich mit der Berücksichtigung der Änderungsanträge anderer Ausschüsse.
Das gab der Berichterstatter, Ausschussvorsitzender Jean-Marie Cavada im JURI Report bekannt. Beschäftigt haben sich bereits die Ausschüsse für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) und für Kultur und Bildung (ULT) mit der Portabilitätsverordnung. Zur JURI-Sitzung wurde nun auch der Berichtsentwurf mit ihren Anträgen auf Deutsch veröffentlicht. Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) wird auch noch eine Stellungnahme abgeben.
Deadline für Änderungsanträge im federführenden Rechtausschuss ist der 15. September. Auf der JURI-Sitzung am 13. Oktober 2016 soll der Bericht an das Europäische Parlament dann beschlossen werden, so dass die Verordnung, die von allen EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss, im Frühjahr 2017 in Kraft treten könnte. Bisher ist eine erste Lesung im Europäischen Parlament für den 17. Januar 2017 terminiert.
Am 9. Dezember 2015 hatte die EU-Kommission ihren „Verordnungsvorschlag zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhalten im Binnenmarkt“ zusammen mit ihrem Konzept für eine Reform des EU-Urheberrechts in der Kommissionsmitteilung „Schritte zu einem modernen, europäischeren Urheberrecht“ öffentlich vorgestellt (siehe News vom 9. Dezember 2015). Noch am selben Tag, dem präsentierte Digital-Kommissar Oettinger den Vorschlag in einer JURI-Sitzung. Die Arbeitsgruppe für Rechte an geistigem Eigentum und die Urheberrechtsreform widmete ihre Sitzung am 18. Februar 2016 der Portabilitätsfrage und hörte die Ausführungen der Kommission und des Research Services über den Vorschlag und ihrer Folgenabschätzung sowie Standpunkte von Vertretern der öffentlich-rechtlichen Sender, audiovisuelle Hersteller und Händler, Content-Service-Provider, Sportverbände und Anwender. Eine öffentliche Anhörung des zur Portabilität, auf der Mitglieder der Kommission sowie externen Experten auf die technischen Perspektive der Portabilität und die Perspektiven der Verbraucher eingingen fand am 20. April statt. Gehört wurden auch Urheber, Produzenten und Anbieter von Inhalten (siehe News vom 19. April 2016). Auch der Europäischer Rat hatte sich kürzlich auf wesentliche Grundsätze für den Verordnungsvorschlag geeinigt (siehe News vom 27. Mai 2016).

Pressekontakt: info@urheber.info