Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Montag, 23.05.2016

GEMA-Joint-Venture ICE gewinnt Google Play als ersten Kunden

Das International Copyright Enterprise (ICE), ein Gemeinschaftsunternehmen von GEMA, PRS for Music und STIM, hat Google Play als seinen ersten Kunden gewinnen können. Damit erwirbt die Streaming- und Download-Plattform als erster Online-Musikdienst eine europaweite Lizenz für ...

Das International Copyright Enterprise (ICE), ein Gemeinschaftsunternehmen von GEMA, PRS for Music und STIM, hat Google Play als seinen ersten Kunden gewinnen können. Damit erwirbt die Streaming- und Download-Plattform als erster Online-Musikdienst eine europaweite Lizenz für Musikrechte der drei Verwertungsgesellschaften.
Google Play ist der erste Lizenznehmer von ICE und erwirbt als Kunde von ICE eine gebietsübergreifende Lizenz für das Gesamtrepertoire von GEMA, PRS for Music (Großbritannien) und STIM (Schweden). Unter dem Dach des 2015 als Joint Venture von den drei Schwestergesellschaften gegründete Lizenzierungs- und Verarbeitungsdienstes (siehe News vom 21. Juli 2015) fließen die Dokumentation von Urheberrechten, die Lizenzierung digitaler Musikanbieter und die Verarbeitung von Nutzungsmeldungen zusammen. „Wir freuen uns, dass ICE mit Google Play einen wichtigen Kunden gewinnen konnte. Für unsere Mitglieder ermöglicht ICE erstmals eine direkte Lizenzierung und Abrechnung des GEMA-Repertoires für ganz Europa“, sagte der GEMA-Vorstandsvorsitzende Harald Heker.
Mit dem Google-Videoportal YouTube konnte die Musik-Verwertungsgesellschaft allerdings bisher noch keine Lizenz vereinbaren. Stattdessen streitet man vor deutschen Gerichten mit unterschiedlichem Erfolg. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht München entschieden, dass YouTube nicht für Urheberrechtsverletzungen in die Pflicht genommen werden kann und eine Schadensersatzklage gegen die Google-Tochter abgewiesen (siehe News vom 28. Januar 2016). Das OLG Hamburg hatte hingegen 2015 geurteilt, dass YouTube für die auf seiner Plattform von Dritten bereitgestellten Musiktitel in Videoclips als Störer haftet (siehe News vom 3. Juli 2015).

Pressekontakt: info@urheber.info